Lifetime-Vergütungen - Segen oder Fluch?
Günther Giani 4 KommentareWenn man es als Affiliate schafft, einen Kunden erstmals für ein Angebot zu werben, sind Lifetimevergütungen super lukrativ. Was passiert aber, wenn man Bestandskunden auf ein Partnerprogramm mit Lifetimevergütung schickt? Hier muss man genau hinschauen! Das Zauberwort lautet: Attribution!
Lifetime-Vergütungen machen Partnerprogramme für Affiliates sehr attraktiv. Da liegt es nahe, dass immer mehr Merchants versuchen, ihre Affiliates mit Lifetime-Vergütungen an sich zu binden und neue Affiliates von der Konkurrenz abzuwerben. Doch Lifetime-Vergütungen sind nicht immer nur sinnvoll und können gegebenenfalls sogar dafür sorgen, dass Affiliates überhaupt nicht für vermittelte Kunden oder Verkäufe vergütet werden.
Ausschlaggebend für diesen Artikel war eine Partnerprogrammbeschreibung, in welcher darauf aufmerksam gemacht wird, dass
wir den Affiliates alternativ die Möglichkeitbieten, von den treuen Stammkunden zu profitieren, indem wir ein Lifetimevergütungsmodell anbieten. Hier bekommt der Vertriebspartner 7% vom Sale und verdient bei jeder Folgebestellung des Kunden ebenfalls in Höhe von 7%. Im Fall der Fälle, dass ein bereits Lifetime-geworbener Kunde durch einen anderen Affiliate in den Shop geführt wird , bekommt dieser immerhin noch eine symbolische Vergütung von einem Euro.
Das klingt ja eigentlich richtig gut, wenn der letzte Satz nicht so einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen würde.
Wenn ich also einen User auf den Shop schicke, der dort schon Kunde ist, kann der Warenkorbwert noch so hoch sein - meine Provision beträgt in diesem Fall exakt EUR 1,00! Es wäre natürlich interessant zu wissen, wie oft ein solches Szenario tatsächlich zustande kommt und ob es überhaupt wahrscheinlich ist, auf diesem Weg eine schmerzhafte Summe an Provisionen zu verlieren.
Um diese Frage wenigstens theoretisch ein wenig zu durchleuchten, möchte im zunächst einmal die folgenden Partnerprogramm-Typen unterscheiden. Partnerprogramme, welche
- Folgekäufe von anderen (Affiliate-)quellen nahezu komplett ausschließen (Singleportal, Forderungsmanagement, Hosting usw.)
- Folgekäufe von verschiedenen (Affiliate-)quellen zulassen und forcieren (Shops, Spieleportale, usw.)
Zum erstgenannten Partnerprogramm-Typ zähle ich Partnerprogramme, deren angebotente Dienstleistungen konkret und gezielt in Anspruch genommen werden. Sollte zum Besiepiel ein Gläubiger ein Forderungsmanagement benötigen, wird er konkret nach einem solchen Angebot suchen, es in Anspruch nehmen und den Dienstleister bei eventuellen Folgeaufträgen direkt ansprechen. Eine erneute Vermittlung durch einen anderen Affiliate ist höchst unwahrscheinlich. Ein Forderungsmanagement zu konsultieren ist keine spontane Handlung, die nebenbei durch eine Werbeanzeige ausgelöst werden kann.
Genau so ist es, zumindest bei Lifetime-relevanten Folgebuchungen, bei einem Singleportal oder einem Zeitungsabo. Der User wird auf die entsprechende Landingpage geleitet, schließt ab und der vermittelnde Affiliate wird an allen (Folge)umsätzen beteiligt.
Bei Partnerprogrammen, wo auch Folgekäufe aus 'anderen Quellen' in Frage kommen, sieht es unter Umständen schon etwas anders aus. Es kann durchaus vorkommen, dass beispielsweise ein User über einen Preis- oder Produktvergleich via Affiliate-Link auf einen Shop geleitet wird, wo er bereits Kunde ist und zu einem früheren Zeitpunkt von einem anderen Affiliate geworben wurde. Affiliate A hat den Neukunden geworben und Affiliate B vermittelt einen Folgekauf - wer bekommt nun die Provision?
Um diese Frage zu klären, habe ich einige Partnerprogramme angeschrieben und habe einheitlich zu hören bekommen, dass das Prinzip 'First come - first served' zählt. Wer zuerst kommt malt zuerst. Wenn also Affiliate A einen User als Neukunden für einen Shop/eine Dienstleistung gewinnt und dieser zu einem späteren Zeitpunkt über einen Link von Affiliate B bei demselben Shop/Anbieter zum Abschluss kommt, bekommt Affiliate B keinen Cent und Affiliate A die komplette Provision. In diesem Fall hat jedoch Affiliate B den konvertierenden Traffic generiert.
In diesem Zusammenhang ist es auch sehr interessant, wie die rechtliche Situation aussieht. Besteht für einen Affiliate ein Provisionsanspruch für letztendlich über seinen Affiliate-Link getätigte Käufe - unabhängig davon welcher Affiliate den Kunden als Neukunden gewinnen konnte? Grundsätzlich sollten solche Dinge in den AGB des jeweiligen Merchats geklärt werden. Ich habe mir diesbezüglich einige AGB angeschaut und zu besagtem Thema nichts gefunden.
Rechtsanwalt Christian M. Röhl* sieht eine Lösung dieses Problems in einer ausdrücklichen Abrede über die Verteilung der Provision, welcher jeder teilnehmende Affiliate zustimmt. Rechtsanwalt Röhl: 'Wenn keine ausdrückliche Abrede vorliegt, ist anhand des Gesetzes und des jeweiligen Vertrages eine Lösung zu entwerfen. Zu berücksichtigen ist dabei natürlich, ob der Affiliate einen Vertrag direkt mit dem Merchant oder einen Rahmenvertrag mit dem Netzwerk geschlossen hat.' Für Rechtsanwalt Röhl kommen dabei verschiedene Konstellationen in Betracht:
Konstellation 1: Der Affiliate hat einen Vertrag** mit einem Netzwerk/Merchant geschlossen. In diesem Vertrag ist allerdings die Lifetime-Vergütung als Provisionsmodell nicht geregelt. Der Affiliate würde nach Einschätzung von RA Röhl in diesem Fall einen vollen Provisionsanspruch haben, wenn die Provision nach dem entsprechenden Modell ausgelöst worden wäre, da in dem Vertrag nicht geregelt wurde, dass bei einer vorhergegangenen Lifetime-Vermittlung eben kein Provisionsanspruch besteht.
Konstellation 2: Der Affiliate hat einen Vertrag** mit einem Netzwerk/Merchant geschlossen. In diesem Vertrag ist allerdings die Lifetime-Vergütung als Provisionsmodell mitgeregelt. Der Affiliate würde in diesem Fall nach Einschätzung von RA Röhl keinen Provisionsanspruch haben, da er zugestimmt hat, dass im Falle einer erfolgreichen vorhergegangenen Lifetimevermittlung kein Provisionsanspruch mehr besteht. Weitere Möglichkeiten einer Lifetime Provisionsregelung wären (je nach Vereinbarung) zum Beispiel aber auch eine Provisionsteilung oder eine einmalige Vollvergütung des Affiliates, der den User akut konvertiert hat.
Konstellation 3: Der Affiliate hat einen Vertrag** mit einem Netzwerk/Merchant geschlossen. In diesem Vertrag ist allerdings die Lifetime-Vergütung als Provisionsmodel nicht geregelt, da eine Lifetime-Vergütung anfangs nicht angeboten wurde. Der Merchant möchte jedoch für die laufende Kampagne nun auch eine Lifetime-Vergütung anbieten. In einem solchen Fall müsste der Merchant die Affiliates von den neuen Bedingungen in Kenntnis setzen und diese müssten zustimmen (eine Zustimmung ist dabei unter Umständen auch durch Schweigen möglich). Ist dies nicht geschehen, hat der Affiliate wie oben unter Konstellation 1 einen vollen Vergütungsanspruch. Ist eine Mitteilung und Zustimmung vorhanden, hat er, je nach Regelung wie in Konstellation 2, keinen Provisionsanspruch, Anspruch auf die halbe Provision oder eine einmalige Vollvergütung.
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass bei einer Lifetime-Vergütung die Bedingungen für alle Affiliates eindeutig ausformuliert, transparent und natürlich bekannt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, ist es möglich, dass eine solche Reglung einer AGB-Kontrolle nicht standhält.
Mich interessiert, wie Ihr die Sache seht. Viel Wind um Nichts oder doch ein Negativ-Aspekt an Lifetime-Vergütungen? Glaubt Ihr, dass über die Jahre wirklich schmerzhaft hohe Provisionen anderen Affiliates zugeordnet werden oder hält sich das ganze doch eher in Grenzen? Ich freue mich auf Eure Kommentare.
* bei folgendem Beitrag handelt es sich um keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern um die Privatmeinung des Kommtators zu der obig diskutierten allgemeinen Problematik.
** In diesem Vertrag ist geregelt, dass der Affiliate eine Provision nach einem bestimmten Provisionsmodell (PPC, PPL, PPS...) verdient.
4 Kommentare
zu Lifetime-Vergütungen - Segen oder Fluch?
Hallo Herr Sessler,
erst einmal vielen Dank für die Wortmeldung. Ich persönlich bin der Meinung, dass Ihre Beschreibung ausreichend über den Sachverhalt aufklärt, da mit der symbloischen Vergütung keine der beteiligten Parteien leer ausgeht und das Thema offen und direkt kommuniziert wird. Inwiefern die Programmbeschreibung einer AGB gleichzusetzen ist, vermag ich selbstverständlich nicht zu beurteilen.
Was mich interessiert ist die Frage, ob die oben genannte Konstallation auch tatsächlich zustande kommt und wie oft das der Fall ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu (schon) etwas sagen könnten oder bei Zeiten mal durchblicken lassen, wie realistisch ein Provisionsverlust tatsächlich ist.
Beste Grüße,
Günther Giani
Hallo Herr Giani,
entschuldigen Sie meine späte Antwort.
Die erste Woche ist gut angelaufen, aber anscheinend bevorzugen die Publisher die traditionelle Salevergütung.
Aber wie bereits gesagt, Sie können sich gerne bei mir melden bei Fragen, aber richtig aussagekräftige Zahlen habe ich natürlich noch nicht.
LG Fabian Sessler
Interessantes Thema. Ich freue mich immer sehr drüber, wenn ich einen solchen informativen und gut geschriebenen Artikel lese! Grüße!
vor 15 Jahren
Hallo Herr Giani,
zunächst betreue ich das Programm namens FIOVINO... :)
"Zusammenfassend ist also zu sagen, dass bei einer Lifetime-Vergütung die Bedingungen für alle Affiliates eindeutig ausformuliert, transparent und natürlich bekannt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, ist es möglich, dass eine solche Reglung einer AGB-Kontrolle nicht standhält."
Sehen Sie diesen Sachverhalt nun geklärt oder nicht nach der oben zitierten Programmbeschreibung?
Da dies im Retail eine neue Vergütungsvariante ist, Sie dürfen mich gerne korrigieren, falls es das bereits irgendwo gibt, war die Lösung des Problems auch gar nicht so leicht. Für uns war diese Lösung die logischste und da wir uns der Problematik bewusst waren, haben wir noch die symbolische Vergütung eingeführt.
Wie sich jetzt im Endeffekt dann alles entwickelt, wird wohl erst die nahe Zukunft zeigen, da wir in dem Bereich leider nur geringe bis gar keine Erfahrungswerte haben.
Bei Fragen dürfen Sie und Ihre User sich aber gerne an mich wenden.
Lieben Gruß,
Fabian Sessler
[email protected]